| Kurbeiträge
pro Nacht |
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Der Kurbeitrag ist laut Satzung vom Gast an den Vermieter abzuführen. Er beträgt ab 01.01.2010: |
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für Personen ab dem 17. Lebensjahr (ab 16 Jahre) |
1,10 EUR |
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für Personen vom 7. bis vollendeten 16. Lebensjahr (ab 6 Jahre) |
0,55 EUR |
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für in caritativen oder privaten Kinderheimen untergebrachte Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr |
0,40 EUR |
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Behinderte von 80 bis 95 % Schwerbehinderung |
50 % Ermäßigung |
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Behinderte mit 100 % Schwerbehinderung sowie Begleitpersonen mit Zusatz "B" |
100 % Ermäßigung |
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Hinweis zur Kurbeitragsbefreiungen bei Sportveranstaltungen
Sportler können nur dann vom Kurbeitrag befreit werden, wenn Sie in einem Kader organisiert oder Hochleistungssportler sind und einen Wettbewerb in der Ferienregion bestreiten.
Alle anderen Sportveranstaltungen sind für die Teilnehmer nicht verpflichtend und finden in deren Freizeit statt.
Vom Kurbeitrag befreite Sportler können keine Allgäu-Walser-Card erhalten. |
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| Fremdenverkehrsbeitrag |
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist laut Satzung vom Vermieter zu tragen.
Er beträgt derzeit 0,20 EUR pro Person und Tag ab dem 7. Lebensjahr. |