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Informationen zum Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag
 
Kurbeiträge pro Nacht
  Der Kurbeitrag ist laut Satzung vom Gast an den Vermieter abzuführen. Er beträgt ab 01.01.2010:    
:: für Personen ab dem 17. Lebensjahr (ab 16 Jahre) 1,10 EUR  
:: für Personen vom 7. bis vollendeten 16. Lebensjahr (ab 6 Jahre) 0,55 EUR  
:: für in caritativen oder privaten Kinderheimen untergebrachte Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,40 EUR  
:: Behinderte von 80 bis 95 % Schwerbehinderung 50 % Ermäßigung  
:: Behinderte mit 100 % Schwerbehinderung sowie Begleitpersonen mit Zusatz "B" 100 % Ermäßigung  
Hinweis zur Kurbeitragsbefreiungen bei Sportveranstaltungen

Sportler können nur dann vom Kurbeitrag befreit werden, wenn Sie in einem Kader organisiert oder Hochleistungssportler sind und einen Wettbewerb in der Ferienregion bestreiten. Alle anderen Sportveranstaltungen sind für die Teilnehmer nicht verpflichtend und finden in deren Freizeit statt. Vom Kurbeitrag befreite Sportler können keine Allgäu-Walser-Card erhalten.
 
Fremdenverkehrsbeitrag
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist laut Satzung vom Vermieter zu tragen.
Er beträgt derzeit 0,20 EUR pro Person und Tag ab dem 7. Lebensjahr.
 

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