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Sonthofen gegen ausbeuterische Kinderarbeit
   
     

Fast 200 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten weltweit unter ausbeuterischen Bedingungen. Das bedeutet nach der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation ILO:

- Zwangsarbeit, Sklaverei, Schuldknechtschaft oder Rekrutierung als Kindersoldaten
- Prostitution oder Teilnahme an pornografischen Darbietungen
- Arbeit im Zusammenhang mit Produktion oder Verkauf von Drogen
- Arbeit, die für Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit der Kinder schädlich ist.

Auch in Sonthofen werden Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit verkauft. Ob Orangensaft, Tee, Kaffee, Kakao, Blumen, Fußbälle, Turnschuhe, Kleidung, Teppiche, Spielzeug oder Natursteine, in all diesen und vielen weiteren Waren kann Kinderarbeit stecken.

In immer mehr Städten und Gemeinden gibt es inzwischen Beschlüsse, von öffentlicher Hand keine Produkte mehr aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu kaufen. Die Agenda 21/Umwelt-Gruppe der Stadt Sonthofen initiierte gemeinsam mit dem Eine Welt Netzwerk Bayern eine öffentliche Informationsveranstaltung "Sonthofen gegen ausbeuterische Kinderarbeit". Außerdem gab die Gruppe eine Beschlussempfehlung an den Sadtrat ab, zukünftig keine Waren für die Stadt Sonthofen einzukaufen, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen.
 
Themen:
:: Was ist ausbeuterische Kinderarbeit ?
:: Beschluss des Stadtrates Sonthofen
:: Umsetzungsmaßnahmen der Stadt
:: Zertifizierungssiegel
:: Machen die Maßnahmen Sinn?
Weitere Informationen
:: www.bayern-gegen-ausbeuterische-kinderarbeit.de
Downloads
:: Informationsblatt an die Geschäftspartner
:: Selbstverpflichtungserklärung
:: Veröffentlichung der Bayerischen Staatsregierung
:: Wirtschaftsinitiativen gegen Kinderarbeit
Ansprechpartnerin
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die
::

Stadt Sonthofen
Frau Petra Wilhelm
Tel. 08321/615-278
petra.wilhelm@sonthofen.de

     
Der Stadtrat Sonthofen faßte daraufhin am 30.09.2008 folgenden Beschluss:

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2. Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadt Sonthofen finden künftig nur noch Produkte Berücksichtigung, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungs-erklärung nachzuweisen.
3. Die Öffentlichkeit und die Geschäftspartner der Stadt Sonthofen sind über den Beschluss zu informieren. Der Eigenbetrieb Stadtwerke soll angeregt werden, entsprechend zu verfahren.
4. Der Landkreis Oberallgäu und die Nachbarkommunen werden von der Stadt Sonthofen über den Beschluss informiert und gebeten, ebenfalls Beschlüsse in diesem Sinn zu fassen.
5. Die Weiterverfolgung der Thematik wird der Projektgruppe Agenda 21/Umwelt übertragen, in der Mitglieder der Stadtratsfraktionen, der Verwaltung und der Zivilgesellschaft vertreten sind. Insbesondere gilt es, sich über den aktuellen Stand auszutauschen und Listen der betroffenen Produkte sowie der Herkunftsbereiche abzustimmen. Es werden auch abgegebene Verhaltenskodizes und Selbstverpflichtungserklärungen besprochen. Gegebenenfalls können falsche Angaben erkannt und damit verbundene Vertragsverstöße aufgedeckt werden.
   
     
Zur Umsetzung dieses Beschlusses hat die Stadt Sonthofen folgende Maßnahmen ergriffen:

Folgende Produkte, sofern sie in Asien, Afrika oder Lateinamerika teilweise oder vollständig hergestellt oder erzeugt wurden, dürfen im Rahmen des Beschaffungswesens nicht mehr gekauft werden, wenn sie mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden:

   
- Sportartikel (Bälle, Kleidung), Spielwaren
- Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Lederwaren
- Blumen
- Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Diamanten
- Produkte aus Holz
- Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee
- Fischereiprodukte wie Shrimps und Garnelen
- Feuerwerkskörper, Zündhölzer
- Elektronische Bauteile oder Produkte
Aufträge zur Beschaffung sind deshalb nur noch mit folgender Maßgabe auszuschreiben:
Berücksichtigung finden nur Produkte, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit in Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäfuer aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben.
Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder einer entsprechenden Selbstverpflichtung nachzuweisen. Sollen Produkte eingekauft werden, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen könnten, ist ebenfalls ein Zertifikat bzw. eine Selbstverpflichtung vom Verkäufer zu verlangen, mit der er nachweist, dass das Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurde.
 
Siegel und Label
Produkte mit einem anerkannten Siegel oder anerkannten Importorganisationen des fairen Handels werden nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt. Zu Zeit sind dies folgende Siegel bzw. Organisationen:
- TransFair-Siegel (z.B. Orangensaft, Tee, Kakao, Kaffee)
- FLP-Siegel (Blumen)
- Rugmark-Siegel (Teppiche)
- XertifiX-Siegel (Grabsteine)
- die Organisationen gepa, El Puente, Dritte-Welt-Partner-Ravensburg

Für diese Produkte sind keine weiteren Nachweise erforderlich.
Bei Produkten ohne ein entsprechendes Siegel oder von anderen Importeuren müssen die anbietenden Firmen einen Verhaltenskodex, eine Sozialklausel oder sonstige Selbstverpflichtung vorlegen, worin entweder bestätigt wird,
- dass wieder sie noch die Zulieferfirmen die Produkte durch ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt oder bearbeitet haben, oder
- dass das Unternehmen für das angebotene Produkt aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit betreibt (z.B. wirksame Kontrollmechanismen für Zulieferbetriebe erarbeitet, Maßnahmen zur Rehabilitierung oder sozialen Eingliederung der betroffenen Kinder durchführt oder Maßnahmen trifft, um die Einkommenssituation der Familien zu verbessern).
Die Selbstverpflichtungserklärung ist als Vertragsbestandteil in die Auftragsvergabe aufzunehmen bzw. muss von dem jeweiligen Handelspartner beim Einkauf vorliegen.
 
Machen diese Maßnahmen Sinn?
Allten Beteiligten muss klar sein, dass durch die o.g. Maßnahmen ab sofort nicht ausgeschlossen werden kann, dass weiterhin Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit eingekauft werden. Aus der Erfahrung anderer Kommunen ist aber bekannt, dass viele Firmen und Händler diesem Thema sehr aufgeschlossen gegenüber stehen und bereit sind, gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorzugehen. Es geht also hautsächlich darum, in diesem ersten Schritt die Wirtschaft für das Thema sensibel zu machen und die Firmen zu stärken, die bereit sind, Maßnahmen gegen ausbeuterische Kinderabeit zu ergreifen.
   
     
     

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