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Sonthofen gegen ausbeuterische
Kinderarbeit |
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Kinder unter 15 Jahren arbeiten weltweit unter ausbeuterischen
Bedingungen. Das bedeutet nach der Definition der Internationalen
Arbeitsorganisation ILO:
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Zwangsarbeit,
Sklaverei, Schuldknechtschaft oder Rekrutierung
als Kindersoldaten |
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Prostitution oder Teilnahme an pornografischen
Darbietungen |
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Arbeit im Zusammenhang mit Produktion
oder Verkauf von Drogen |
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Arbeit, die für Gesundheit,
Sicherheit oder Sittlichkeit der Kinder schädlich
ist. |
Auch in Sonthofen werden Produkte aus ausbeuterischer
Kinderarbeit verkauft. Ob Orangensaft, Tee, Kaffee,
Kakao, Blumen, Fußbälle, Turnschuhe, Kleidung,
Teppiche, Spielzeug oder Natursteine, in all diesen
und vielen weiteren Waren kann Kinderarbeit stecken. |
| In immer mehr Städten und Gemeinden
gibt es inzwischen Beschlüsse, von öffentlicher
Hand keine Produkte mehr aus ausbeuterischer Kinderarbeit
zu kaufen. Die Agenda 21/Umwelt-Gruppe der Stadt Sonthofen
initiierte gemeinsam mit dem Eine Welt Netzwerk Bayern
eine öffentliche Informationsveranstaltung "Sonthofen
gegen ausbeuterische Kinderarbeit". Außerdem
gab die Gruppe eine Beschlussempfehlung an den Sadtrat
ab, zukünftig keine Waren für die Stadt Sonthofen
einzukaufen, die aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen. |
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| Themen: |
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Informationen |
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| Downloads |
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| Ansprechpartnerin |
| Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich
bitte an die |
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Stadt Sonthofen
Frau Petra Wilhelm
Tel. 08321/615-278
petra.wilhelm@sonthofen.de |
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| Der Stadtrat Sonthofen
faßte daraufhin am 30.09.2008 folgenden Beschluss: |
| 1. Vom Bericht der Verwaltung wird
Kenntnis genommen. |
| 2.
Im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen der Stadt
Sonthofen finden künftig nur noch Produkte Berücksichtigung,
die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention
182 hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller
oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen
zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet
haben. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen
Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungs-erklärung
nachzuweisen. |
| 3. Die Öffentlichkeit und die Geschäftspartner
der Stadt Sonthofen sind über den Beschluss zu informieren.
Der Eigenbetrieb Stadtwerke soll angeregt werden, entsprechend
zu verfahren. |
| 4. Der Landkreis Oberallgäu und die
Nachbarkommunen werden von der Stadt Sonthofen über
den Beschluss informiert und gebeten, ebenfalls Beschlüsse
in diesem Sinn zu fassen. |
| 5. Die Weiterverfolgung der Thematik wird
der Projektgruppe Agenda 21/Umwelt übertragen, in
der Mitglieder der Stadtratsfraktionen, der Verwaltung
und der Zivilgesellschaft vertreten sind. Insbesondere
gilt es, sich über den aktuellen Stand auszutauschen
und Listen der betroffenen Produkte sowie der Herkunftsbereiche
abzustimmen. Es werden auch abgegebene Verhaltenskodizes
und Selbstverpflichtungserklärungen besprochen. Gegebenenfalls
können falsche Angaben erkannt und damit verbundene
Vertragsverstöße aufgedeckt werden. |
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| Zur
Umsetzung dieses Beschlusses hat die Stadt Sonthofen folgende
Maßnahmen ergriffen: |
| Folgende Produkte, sofern sie in Asien,
Afrika oder Lateinamerika teilweise oder vollständig
hergestellt oder erzeugt wurden, dürfen im Rahmen
des Beschaffungswesens nicht mehr gekauft werden, wenn
sie mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden: |
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Sportartikel (Bälle,
Kleidung), Spielwaren |
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Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien,
Lederwaren |
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Blumen |
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Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine,
Diamanten |
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Produkte aus Holz |
| - |
Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft,
Südfrüchte, Tee, Kaffee |
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Fischereiprodukte wie Shrimps und
Garnelen |
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Feuerwerkskörper, Zündhölzer |
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Elektronische Bauteile oder Produkte |
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| Aufträge zur Beschaffung sind deshalb
nur noch mit folgender Maßgabe auszuschreiben: |
| Berücksichtigung finden nur Produkte,
die ohne ausbeuterische Kinderarbeit in Sinne der ILO-Konvention
182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit
hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Hersteller oder
Verkäfuer aktive und zielführende Maßnahmen
zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben. |
| Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder
Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind,
ist dies durch Zertifizierung einer unabhängigen
Organisation oder einer entsprechenden Selbstverpflichtung
nachzuweisen. Sollen Produkte eingekauft werden, die aus
ausbeuterischer Kinderarbeit stammen könnten, ist
ebenfalls ein Zertifikat bzw. eine Selbstverpflichtung
vom Verkäufer zu verlangen, mit der er nachweist,
dass das Produkt ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt
wurde. |
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| Siegel
und Label |
| Produkte mit einem anerkannten Siegel oder
anerkannten Importorganisationen des fairen Handels werden
nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt.
Zu Zeit sind dies folgende Siegel bzw. Organisationen: |
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TransFair-Siegel (z.B. Orangensaft,
Tee, Kakao, Kaffee) |
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FLP-Siegel (Blumen) |
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Rugmark-Siegel (Teppiche) |
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XertifiX-Siegel (Grabsteine) |
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die Organisationen gepa, El Puente, Dritte-Welt-Partner-Ravensburg |
Für diese Produkte sind
keine weiteren Nachweise erforderlich. |
| Bei Produkten ohne ein entsprechendes Siegel
oder von anderen Importeuren müssen die anbietenden
Firmen einen Verhaltenskodex, eine Sozialklausel oder
sonstige Selbstverpflichtung vorlegen, worin entweder
bestätigt wird, |
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dass wieder sie noch die Zulieferfirmen
die Produkte durch ausbeuterische Kinderarbeit im
Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt oder bearbeitet
haben, oder |
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dass das Unternehmen für das angebotene Produkt
aktive und zielführende Maßnahmen zum
Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit betreibt
(z.B. wirksame Kontrollmechanismen für Zulieferbetriebe
erarbeitet, Maßnahmen zur Rehabilitierung
oder sozialen Eingliederung der betroffenen Kinder
durchführt oder Maßnahmen trifft, um
die Einkommenssituation der Familien zu verbessern). |
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| Die Selbstverpflichtungserklärung
ist als Vertragsbestandteil in die Auftragsvergabe aufzunehmen
bzw. muss von dem jeweiligen Handelspartner beim Einkauf
vorliegen. |
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| Machen
diese Maßnahmen Sinn? |
| Allten Beteiligten muss klar sein, dass
durch die o.g. Maßnahmen ab sofort nicht ausgeschlossen
werden kann, dass weiterhin Produkte aus ausbeuterischer
Kinderarbeit eingekauft werden. Aus der Erfahrung anderer
Kommunen ist aber bekannt, dass viele Firmen und Händler
diesem Thema sehr aufgeschlossen gegenüber stehen
und bereit sind, gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorzugehen.
Es geht also hautsächlich darum, in diesem ersten
Schritt die Wirtschaft für das Thema sensibel zu
machen und die Firmen zu stärken, die bereit sind,
Maßnahmen gegen ausbeuterische Kinderabeit zu ergreifen. |
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