Informationen zum Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag im Stadtgebiet Sonthofen
Der Kurbeitrag
Der Kurbeitrag ist laut städtischer Satzung vom Gast an den Vermieter abzuführen.
Er beträgt pro Aufenthaltstag ab 01.01.2012:
| für Personen ab dem 17. Lebensjahr (16 Jahre) | 1,20 EUR |
| für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr | 0,60 EUR |
| für in caritativen oder privaten Kinderheimen untergebrachte Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr | 0,50 EUR |
| für Behinderte mit 80 bis 95 % Schwerbehinderung | 50 % Ermäßigung |
| für Behinderte mit 100 % Schwerbehinderung sowie Begleitpersonen mit Zusatz "B" | 100 % Ermäßigung |
Hinweis zur Kurbeitragsbefreiungen bei Sportveranstaltungen
Sportler können nur dann vom Kurbeitrag befreit werden, wenn Sie in einem Kader organisiert oder Hochleistungssportler sind und einen Wettbewerb in der Ferienregion bestreiten. Alle anderen Sportveranstaltungen sind für die Teilnehmer nicht verpflichtend und finden in deren Freizeit statt. Vom Kurbeitrag befreite Sportler können keine Allgäu-Walser-Card erhalten.
Der Fremdenverkehrsbeitrag
Dieser ist laut Satzung vom Vermieter zu tragen und beträgt seit 01.01.2008 0,20 EUR pro Person und Tag ab dem 7. Lebensjahr.
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