Informationen zum Kur- und Fremdenverkehrsbeitrag im Stadtgebiet Sonthofen

 

Der Kurbeitrag

Der Kurbeitrag ist laut städtischer Satzung vom Gast an den Vermieter abzuführen.

Er beträgt pro Aufenthaltstag ab 01.01.2012:

 

für Personen ab dem 17. Lebensjahr (16 Jahre)1,20 EUR
für Personen vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr0,60 EUR
für in caritativen oder privaten Kinderheimen untergebrachte Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr0,50 EUR
für Behinderte mit 80 bis 95 % Schwerbehinderung50 % Ermäßigung
für Behinderte mit 100 % Schwerbehinderung sowie Begleitpersonen mit Zusatz "B"100 % Ermäßigung

 

Hinweis zur Kurbeitragsbefreiungen bei Sportveranstaltungen

Sportler können nur dann vom Kurbeitrag befreit werden, wenn Sie in einem Kader organisiert oder Hochleistungssportler sind und einen Wettbewerb in der Ferienregion bestreiten. Alle anderen Sportveranstaltungen sind für die Teilnehmer nicht verpflichtend und finden in deren Freizeit statt. Vom Kurbeitrag befreite Sportler können keine Allgäu-Walser-Card erhalten.

 

Der Fremdenverkehrsbeitrag

Dieser ist laut Satzung vom Vermieter zu tragen und beträgt seit 01.01.2008 0,20 EUR pro Person und Tag ab dem 7. Lebensjahr.

 

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