Die Alpenkonvention und der Verein "Alpenstädte des Jahres"
Die Alpenkonvention ist ein internationales Vertragswerk der Alpenanliegerstaaten und der Europäischen Union zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes. Sie wurde am 7. November 1991 von Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, der Schweiz und der Europäischen Union in Salzburg/A unterzeichnet. Slowenien und Monaco folgten später. Die Konvention trat am 6. März 1995 in Kraft.
Das zentrale Anliegen der Alpenkonvention lautet: Maßnahmen zum Schutz des Alpenraumes mit der nachhaltigen, zukunftsweisenden Entwicklung der Regionen zu verknüpfen. Das heisst: zu beweisen, dass Ökologie und Ökonomie einander nicht ausschließen, sondern sich sinnvoll unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung ergänzen.

Vertreter des Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention und des Vereines "Alpenstadt des Jahres" bei der Unterzeichnung des "Memorandum of Understanding" als gemeinsame Arbeitsgrundlage 2008 in Brig-Glis/CH.
Die einzelnen Forderungen der Alpenkonvention im Überblick
Bevölkerung und Kultur
Achtung, Erhaltung und Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Eigenständigkeit der Bevölkerung.
Sicherung der Lebensgrundlagen, umweltverträgliche Besiedelung und wirtschaftliche Entwicklung.
Förderung des gegenseitigen Verständnisses und partnerschaftlichen Verhaltens alpiner und außeralpiner Bevölkerung.
Raumplanung und nachhaltige Wirkung
Sicherung einer sparsamen und rationellen Nutzung und einer gesunden, harmonischen Entwicklung des Gesamtraumes.
Luftreinhaltung
Drastische Verminderung von Schadstoffemissionen und der Schadstoffverfrachtung von außen auf ein Maß, das für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht schädlich ist.
Bodenschutz
Verminderung der quantitativen und qualitativen Bodenbeeinträchtigungen insbesondere durch bodenschonende land- und forstwirtschaftliche Produktionsverfahren.
Sparsamer Umgang mit Grund und Boden; Eindämmung der Erosion und Beschränkung der Versiegelung von Böden.
Wasserhaushalt
Erhaltung oder Wiederherstellung gesunder Wassersysteme insbesondere durch Reinhaltung der Gewässer, durch naturnahen Wasserbau, durch eine Nutzung der Wasserkraft unter gleicher Berücksichtigung der Interessen der ansässigen Bevölkerung und der Umwelt.
Naturschutz und Landschaftspflege
Schutz, Pflege und Wiederherstellung von Natur und Landschaft, dass die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme, die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Leistungsfähigkeit der Naturgüter sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit gesichert werden.
Berglandwirtschaft
Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften; Erhaltung einer standortgerechten, umweltverträglichen Landwirtschaft unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen.
Bergwald
Stärkung der Waldfunktionen, insbesondere der Schutzfunktion durch Verbesserung der Widerstandskraft der Waldökosysteme (naturnahe Waldbewirtschaftung).
Tourismus und Freizeit
Einschränkung umweltschädlicher Aktivitäten; Einklang zwischen Tourismus- und Freizeitaktivitäten und den ökologischen und sozialen Erfordernissen.
Verkehr
Senkung der Belastung auf ein Maß, dass für Menschen , Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist - u.a. durch Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene.
Energie
Natur- und landschaftsschonende sowie umweltverträgliche Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Energie; Förderung energiesparender Maßnahmen.
Abfallwirtschaft
Besondere Berücksichtigung der Abfallvermeidung, Abfallerfassung, Abfallverwertung und -entsorgung.
Verknüpfung der Alpenstadt-Idee mit den Forderungen der Alpenkonvention
Alpenbewusstsein stärken
Die "Alpenstadt des Jahres" ist Teil der Alpen und hat damit Anteil an diesem wertvollen Lebens-, Kultur- und Naturraum. Sie nimmt ihre besondere Verantwortung für die Erhaltung des kulturellen und natürlichen Erbes wahr und bemüht sich um dessen nachhaltige Entwicklung ("Identität").
Bevölkerung beteiligen
Die Aktivitäten im Rahmen der "Alpenstadt des Jahres" sind öffentlich. Alle interessierten Personen und Vereinigungen können und sollen mit eigenen Projekten mitwirken ("Partizipation").
Brücken zur Region festigen
Städte schlagen Brücken: zu den umliegenden Regionen, zu entfernten Gebieten außerhalb des Alpenraumes. Die "Alpenstadt des Jahres" reflektiert ihre Funktionen und Wechselbeziehungen mit den jeweiligen Regionen. Sie sucht nach konkreten Möglichkeiten einer "neuen Partnerschaft" zwischen Stadt und Land ("Funktion").
Zukunft nachhaltig gestalten
Die "Alpenstadt des Jahres" erkennt die Grundsätze der Alpenkonvention an und damit eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum. Sie verpflichtet sich, in möglichst vielen der zwölf Bereiche der Alpenkonvention konkrete und innovative Umsetzungsschritte zu entwickeln und sie auch durchzusetzen ("Vision").
Zusammenarbeit ausbauen
Die "Alpenstadt des Jahres" entwickelt und pflegt enge Kontakte mit den anderen Städten in den Alpen zum Austausch von Erfahrungen und Erarbeitung gemeinsamer Interessen als Alpenstädte. Die "Alpenstadt" setzt im Folgejahr besondere Akzente in Städten außerhalb des Alpenraumes ("Kooperation ").